Am 30. März 2009 wurde die Landesstiftung Opferschutz Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel errichtet. Kapitalgeber ist das Land Schleswig-Holstein. Satzungsgemäßer Zweck der Stiftung ist die Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 2 Absatz 1 der Satzung der Stiftung).
Was wir leisten:
Die Stiftung kann Menschen, die nach dem 30. März 2009 Opfer einer Straftat geworden und deshalb in eine finanzielle Notlage geraten sind, finanziell unterstützen.
Sie kann einmalig eine Zuwendung in Höhe von maximal bis zu 5.000,-- € gewähren, um auf diesem Weg die Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu ermöglichen, wenn der Täter nicht in der Lage ist, entsprechende Ansprüche zu erfüllen.
Geschäftsstelle
Zum Brook 4
24143 Kiel
Telefon: 0431-56 02 - 29
Telefax: 0431-56 02 - 8829
E-Mail: info@stiftung-opferschutz-sh.de
Anträge und weiterführende Informationen unter: